Neues BAFA-Merkblatt konkretisiert Anforderungen des EnEfG
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sein Merkblatt zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) umfassend überarbeitet. Relevanter Teil der Aktualisierung ist es, die gesetzlichen Anforderungen der §§ 8 und 9 EnEfG zu präzisieren und Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Besonders im Fokus stehen die Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen.
Externe Bestätigung
Das Merkblatt konkretisiert drei Punkte die im Rahmen der externen Bestätigung auf „Vollständigkeit und Richtigkeit“ der Umsetzungspläne überprüft werden müssen.
-Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß DIN EN 17463 (VALERI)
Überprüfung ob die Maßnahmen, die nicht im Umsetzungsplan enthalten sind, nach VALERI bewertet wurden und tatsächlich nicht wirtschaftlich sind.
-Plausibilitätsprüfung der Wirtschaftlichkeitsbewertung
Die Plausibilität der Bewertung, ausschließlich das wahrscheinlichste Szenario, muss nachvollziehbar sein. Das bedeutet, dass die zugrunde gelegten Annahmen, wie Energiepreise, Lebensdauer und Investitionskosten, realistisch und transparent dargestellt werden müssen.
-Überprüfung der Aufnahme wirtschaftlicher Maßnahmen in den Umsetzungsplan
Alle als wirtschaftlich bewertete Maßnahmen müssen in den Umsetzungsplan aufgenommen werden – dies muss kontrolliert werden.
Wichtig:
-Diese Prüfung muss durch „unabhängige Dritte” erfolgen - das bedeutet, dass die Personen oder das Unternehmen, die die Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen der Systeme identifiziert und wirtschaftlich bewertet haben, nicht gleichzeitig die Bestätigung der Umsetzungspläne vornehmen.
-Bei allen drei Aspekten reichen Stichproben aus. Für die Dokumentation des Ergebnisses hat das BAFA eine elektronische Vorlage erstellt, diese finden Sie hier!
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👉Das BAFA-Merkblatt finden Sie hier!
Anmerkung: Es wird erwartet, dass bei einer kommenden Novelle des Energieeffizienzgesetzes diese Aspekte angepasst und vereinfacht werden.