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Pflichten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG)

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Martin Haagen

Geschäftsführer eeaser GmbH

Veröffentlicht am:

August 1, 2025

Regulatorik

Pflichten des Energieeffizienzgesetzes

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das seit November 2023 in Kraft ist, verpflichtet Unternehmen in Deutschland zu konkreten Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken, die Abhängigkeit von fossilen Energien zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen. Das Merkblatt der BAFA zum EnEfG bietet dabei eine besonders gute Übersicht darüber welche Teile des Gesetzes für ein Unternehmen relevant sind.

Merkblatt der BAFA zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Merkblatt der BAFA zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Energie- und Umweltmanagementsysteme (§ 8 EnEfG)

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr müssen ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem (EnMS/UMS) nach ISO 50001 oder EMAS einführen. Dieses System muss mindestens 90% des Gesamtenergieverbrauchs abdecken. Die Frist zur Umsetzung endet in der Regel am 18. Juli 2025.

 

Umsetzungspläne für Einsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG)

Bereits ab einem Verbrauch von 2,5 GWh pro Jahr sind Unternehmen verpflichtet, wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu identifizieren, zu bewerten (nach DIN EN 17463 „VALERI“) und innerhalb von drei Jahren in Umsetzungsplänen zu veröffentlichen. Diese Pläne müssen von unabhängigen Dritten geprüft und bestätigt werden. Das Erstellen und Verstehen von Umsetzungsplänen geht besonders gut mit unserer Umsetzungsplan App.

 

Abwärme-Meldepflicht (§ 17 EnEfG)

Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Energieverbrauch müssen jährlich bis zum 31. März ihre Abwärmemengen auf einer zentralen Plattformmelden. Ausnahmen gelten für Anlagen mit geringer Abwärme oder niedriger Betriebstemperatur. Speziell für diese Meldepflicht wurde auch unsere Abwärme App entwickelt, mit der die Meldung besonders leicht erfolgt.

 

Fazit

Das EnEfG bringt weitreichende Pflichten für Unternehmen mit sich – von der Einführung von Managementsystemen über die Erstellung geprüfter Umsetzungspläne bis hin zur Abwärmeerfassung. Wer frühzeitig handelt, kann nicht nur gesetzeskonform agieren, sondern auch langfristig Energiekostensparen. Mit unseren Apps können die Pflichten leicht eingehalten werden, unser Fristenkalender erinnert Sie rechtzeitig an die nächsten anstehenden Aufgaben.

Merkblatt für das EnEfG Download bei der BAFA

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