Was ist das BAFA-Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtendenergieverbrauchs?
Das Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 17.07.2024 bietet Unternehmen eine verbindliche Orientierung zur Ermittlung ihres Gesamtendenergieverbrauchs. Es richtet sich an Unternehmen, die nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) oder dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) zur Durchführung von Energieaudits, zur Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen oder zur Meldung von Abwärme verpflichtet sind.
Für wen ist es relevant
Die ersten Verbrauchsabhängigen Pflichten beginnen bei einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh/a, die nächste Schwelle ist 7,5 GWh/a. Es zählt jeweils der durchschnittliche Verbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre. Entsprechend muss sich jedes Unternehmen, eigenverantwortlich und rückwirkend, einordnen – und gegebenenfalls die relevanten Pflichten umsetzen.
Was zählt zum Gesamtendenergieverbrauch?
Berücksichtigt werden alle verbrauchten Energiemengen wie Strom, Gas, Kraftstoffe, Fernwärme etc., die innerhalb des Unternehmens genutzt werden. Auch selbst erzeugte Energie zählt – ausgenommen sind Umgebungswärme,-kälte und Solarthermie. Weitergeleitete Energie an Dritte wird abgezogen.

Was ist nicht zu berücksichtigen?
Nicht relevant sind z. B. Energieverbräuche außerhalb Deutschlands, privat genutzte Dienstwagen, Energieverbrauch im Homeoffice oder von denkmalgeschützten technischen Anlagen. Auch stofflich genutzte Energieträger (z. B. Erdgas zur Wasserstoffproduktion) sind auszuklammern.
Was ist sonst noch wichtig?
· Das BAFA teilt im Merkblatt auch noch eine Tabelle mit den anzuwenden Heiz- und Brennwerten.
· Der Bezugsrahmen ist „immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit“.
Fazit
Das Merkblatt schafft Klarheit und Einheitlichkeit bei der Bilanzierung von Energieverbräuchen. Unternehmen sollten es sorgfältig lesen und die ergänzenden BAFA-Leitfäden beachten, um gesetzeskonform zu handeln und mögliche Sanktionen zu vermeiden.