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EU-Recht und nationale Umsetzung am Beispiel von Umsetzungsplänen

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Martin Haagen

Geschäftsführer eeaser GmbH

Veröffentlicht am:

October 1, 2025

Regulatorik

EU-Recht und nationale Umsetzung am Beispiel von Umsetzungsplänen

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft trat, verpflichtet Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von über 2,5 GWh, unter anderem, zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparmaßnahmen. Dies ist eine Vorgabe der EU-Energieeffizienzrichtlinie2012/27/EU und ihrer Novelle 2023/1791. Anhand dieses Beispiels kann gut die Rechtshierarchie erklärt werden.

1. EU-Recht (Primärrecht & Richtlinien): Die Energieeffizienzrichtlinie bildet die Grundlage. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Umsetzung von Vorgaben, die diese jedoch selbst ausgestalten können (Beispiel „Umsetzungspläne“).

2. Nationales Gesetz (EnEfG): Deutschland hat diese Richtlinie durch das EnEfG in nationales Recht überführt. Es konkretisiert die Anforderungen für Umsetzungspläne in §9 des EnEfG.

3. Verordnungen  & Verwaltungsvorschriften: Können bei Bedarf einzelne Aspekte konkretisieren (Nicht vorhanden bei den Umsetzungsplänen).

4. Rechtsinterpretationen: Merkblätter des BAFA sind zusätzliche Rechtsinterpretationen der Gesetzestexte. Sie sind aber keine eigenen verbindlichen Vorgaben da das BAFA diese nicht erlassen darf. Bei Umsetzungsplänen gibt es Merkblätter zum EnEfG.

Standards / technische Normen (z. B. DIN EN ISO 50001, DIN EN 17463): Diese Standards entstehen losgelöst von EU oder nationaler Gesetzgebung können aber als Referenz dienen. So verweist der für Umsetzungspläne relevante §9 des EnEfG unter anderem auf DIN EN 17463.

Umsetzungspläne welche alle Vorgaben erfüllen lassen sich besonders leicht mit unserer Umsetzungsplan App erstellen, weitere Infos dazu finden Sie hier!

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