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Aktuelle Änderungen bei Umsetzungsplänen nach §9 EnEfG

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Martin Haagen

Geschäftsführer eeaser GmbH

Veröffentlicht am:

October 21, 2025

Regulatorik

Aktuelle Änderungen bei Umsetzungsplänen nach §9 EnEfG – Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Mit dem neuen BAFA-Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz(EnEfG)- vom 01.10.2025 ergeben sich wichtige Änderungen für Unternehmen, die gemäß §9 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen verpflichtet sind. Diese betreffen insbesondere die Prüfpflichten, die Aktualisierung, die Form und Frequenz der Veröffentlichung.

Prüfpflichten konkretisiert: Unternehmen müssen künftig mindestens 40 % der nicht aufgenommenen Maßnahmen extern prüfen lassen – mindestens fünf Maßnahmen sind dabei Pflicht. Besonders relevant: Maßnahmen mit über 5 %Endenergieeinsparung müssen immer geprüft werden, unabhängig von der Stichprobe. Inhaltlich geht es bei der Prüfung insbesondere um die korrekte Anwendung der VALERI-Norm (DIN EN 17463).

Aktualisierungen vereinfacht: Bereits vollständig umgesetzte Maßnahmen dürfen bei einer Aktualisierung entfernt werden. Eine erneute externe Bestätigung ist nur nach dem nächsten Energie- oder Re-Zertifizierungsaudits erforderlich – das spart Aufwand und Ressourcen.

Veröffentlichungsform verschärft: Die Umsetzungspläne müssen aktiv öffentlich zugänglich gemacht werden. Eine Bereitstellung „auf Anfrage“ reicht nicht aus und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.

Frequenz der Aktualisierung: Je nach Grundlage –Energieaudit oder Managementsystem – müssen die Pläne alle drei (Managementsystem) bzw. vier Jahre (Energieaudit) aktualisiert und öffentlich verfügbar gehalten werden.

Fazit: Die Erstellung von Umsetzungsplänen ist mit den richtigen Tools und Kenntnissen gut machbar. Dennoch ist es entscheidend, die neuen Detailregelungen zu kennen und korrekt umzusetzen, um rechtssicher und effizient zu handeln.

Wer Unterstützung sucht, kann sich direkt an Martin Haagen wenden oder unser „Umsetzungsplan“ Tool nutzen, das durch den gesamten Prozess führt.

Das neue Merkblatt beim BAFA finden sie hier.

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